Grundstück verkaufen – mit Kagebau
Sie möchten ein Grundstück verkaufen? Der Zeitpunkt dafür ist derzeit denkbar gut gewählt, denn Bauland ist knapp und die Nachfrage groß. Kagebau steht Ihnen beim Verkauf Ihres Baulands gerne kompetent zur Seite. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Marktwert und helfen Ihnen, einen möglichst rentablen Verkaufspreis mit Gewinn zu erzielen. Unsere Experten beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Grundstücksverkauf und klären auch Ihre ganz persönlichen Anliegen.
Kagebau berät Sie gern bei der Grundstücksbewertung, insbesondere bei der Ermittlung des aktuellen Marktwerts Ihres Grundstücks sowie bei der Käufersuche. Schritt für Schritt gehen wir mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen durch und nehmen Ihr Bauland auf Wunsch auch in Zahlung.
Für den rechtswirksamen Grundstücksverkauf sollten Ihnen folgenden Dokumente vorliegen:
Durch die enorm angestiegene Nachfrage nach Baugrundstücken ist es für Laien sehr schwer geworden, einen realistischen Kaufpreis aufzurufen. Kagebau berät Sie gern dabei und nimmt Ihr Grundstück auf Wunsch auch in Zahlung. Grundsätzlich sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Haben Sie einen Käufer gefunden, müssen Sie sich über den Kaufpreis einigen.
Das Bieterverfahren ist eine einfache Möglichkeit, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Dafür legen Sie in einem Exposé des Grundstücks einen Mindestpreis fest und teilen mit, dass die Preisfindung über ein Bieterverfahren erfolgt. Im Anschluss an einen Besichtigungstermin kann jeder Kaufinteressent sein Gebot für das Grundstück abgeben. Tatsächlich sind Sie als Eigentümer nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen, sondern können frei entscheiden, welchem Käufer Sie den Zuschlag gegen wollen. Achtung: Die Gebote der Kaufinteressenten sind ebenfalls nicht bindend.
Welche Kosten & Steuern sind beim Verkaufen des Grundstücks zu zahlen?
Beim Grundstücksverkauf trägt der Käufer fast alle anfallenden Kosten: die Grundsteuer, die Kosten für den Notar sowie zur Hälfte die Maklerprovision. Sie als Verkäufer müssen nur zahlen, wenn das Bauland noch mit einer Hypothek belastet ist, die mit dem Kaufpreis getilgt wird. Die Bank erhebt dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Zudem muss der Verkäufer ggf. auch die Löschung der Grundschuld bezahlen. Das Finanzamt erhebt eine sogenannte Spekulationssteuer, wenn Sie als Eigentümer Ihr Grundstück selbst erst vor weniger als zehn Jahre gekauft haben und wieder verkaufen wollen. Ausnahmen: Das Grundstück ist bebaut oder Sie haben im Verkaufsjahr oder den beiden Jahren davor selbst auf dem Grundstück gewohnt.
Wann ist der Grundstücksverkauf rechtswirksam?
Sind alle genannten Punkte erledigt und Käufer und Verkäufer sich einig, wir ein notariell beurkundeter Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet. Anschließend trägt der Notar den neuen Eigentümer ins Grundbuch ein – Sie haben Ihr Grundstück verkauft.
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