Wohnflächenberechnung

Welche Räume zählen dazu?

Die angegebene Quadratmeterzahl ist nicht immer reine Wohnfläche. Für die Wohnflächenberechnung gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen. Was die Berechnungsmethoden unterscheidet und welche Räume dazu gezählt werden, erfahren Sie hier. 

Als Wohnfläche bezeichnet man die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Wohnräume. Zur tatsächlichen Wohnfläche gehören demnach alle Räume Ihrer Immobilie. Für Balkone, Terrassen, Dachböden oder Kellerräume gelten allerdings Sonderregelungen. Eine allgemeine Berechnungsgrundlage gibt es bislang nicht. Es gibt jedoch zwei gängige Methoden: Die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung und nach DIN-Norm 277. In ganz seltenen Fällen kommt die Berechnung nach DIN-Norm 283 noch zum Einsatz. Die Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung findet ebenso nur noch selten Anwendung – seit 2004 wird sie nicht mehr für Neuberechnungen angewandt. Welche Nutzflächenberechnung für Sie und Ihr Anliegen besonders vorteilhaft ist, sollten Sie im Vorhinein analysieren und dementsprechend entscheiden. 

Berechnung nach der Wohnflächenverordnung und DIN 277

Flächen, die bewohnbar sind, zählen laut der Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche. Demnach sind Kellerräume und der Dachboden keine Wohnflächen. Balkone, Loggien und Terrassen zählen nur zu 25% bis maximal 50% als Wohnfläche. Treppen gelten nur bis zu drei Stufen, danach muss die Fläche abgezogen werden. Bei Dachschrägen gilt: Die Wohnfläche wird erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern vollständig mitgezählt. Ist die Raumhöhe niedriger als ein Meter, ist die Fläche nicht zu berücksichtigen. Alles dazwischen berechnen Sie zur Hälfte.

Für Vermieter ist die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 vorteilhaft, da somit mehr Grundfläche voll angerechnet wird, wie Balkone oder Flächen unter Schrägen. Bei DIN 277 unterscheidet man zwischen Wohn-, Nutz- und Verkehrsflächen. Als Nutzfläche zählen nach dieser Methodik Flächen, die eine Zweckbestimmung haben, wie Räume für Bildung, Büroarbeit, oder die zur Lagerung dienen. So sind Terrassen, Balkone und Loggien beispielsweise als Nutzflächen anrechenbar. Zu Verkehrsflächen zählen Treppenhäuser und Aufzüge.

Wer übernimmt die Wohnflächenberechnung?

Grundsätzlich können Sie als Bauherr Ihre Immobilie selbst ausmessen. Soll die Berechnung durch einen Experten ausgeführt werden, ist ein Gutachter in der Regel dafür zuständig. Dieser weiß sicher, welche Flächen wie berechnet werden dürfen. Immerhin ist der Prozess durch die unterschiedlichen Methoden nicht ganz einfach. Im Schnitt kostet die gesamte Wohnflächenberechnung etwa 150 bis 250 Euro.

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