Lageplan

Eine der wichtigsten Grundlagen

Zu einem Bauantrag gehört unter anderem ein Lageplan. Dabei ist zwischen einfachen und amtlichen Lageplänen zu unterscheiden. Er ist in zwei Abschnitte unterteilt und umfasst viele verschiedene Daten. Was beinhaltet der Lageplan genau? Und wofür wird er gebraucht? Hier erfahren Sie mehr.

Im amtlichen Lageplan ist ein zeichnerisch und ein schriftlich angefertigter Abschnitt zu finden. Letzterer beschreibt das Grundstück im Detail. Hier ist zudem der Name des Bauherren festgehalten. Außerdem sind in diesem Teil des Lageplans Informationen zu den benachbarten Flächen und, wenn vorhanden, sämtliche Baulasten des Grundstücks hinterlegt. Ebenso erforderlich: die Grundflächen-, die Geschossflächen und die Baumassenzahl.

Der zeichnerische Teil beinhaltet den Grundriss des Gebäudes sowie Dachneigung und -form. Die geplanten Abstandsflächen und wie Ihre Immobilie in die Umgebung eingefügt werden soll, müssen in Zeichenform eingereicht werden.

Lageplan: Diese Daten müssen Sie angeben

In den meisten Fällen ist ein einfacher Lageplan ausreichend. Ein amtlicher Lageplan wird dann gebraucht, wenn eine Grenzüberbauung vorliegt oder eine Flächenbaulast eingetragen ist. Ein weiterer Grund: Die Grundstücksgrenzen sind nicht im Kataster festgelegt.

So oder so sollte Ihr Lageplan eine Reihe von wichtigen Daten enthalten. Darunter der Maßstab und die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung, angrenzende öffentliche Verkehrsflächen und geschützte Landflächen auf dem Grundstück. Auch die Höhenlage der Grenzpunkte, die Art der baulichen Nutzung und die Angabe der im Grundbuch geführten Namensbezeichnung des Grundstücks darf nicht fehlen. Dazu zählen ebenso ein Nachbarschaftsverzeichnis und die Namensbezeichnung der benachbarten Grundstücke.

Kosten und Nutzen des Lageplans

In der Regel erstellt ein Architekt, ein vereidigter Vermessungsfachmann oder, im Falle eines amtlichen Lageplans, ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur den Plan. Wie hoch die Kosten dafür sind, hängt von der Größe des Baugrundstücks ab. Je nach Bundesland, Bauordnung und Gemeinde beträgt die Gebühr zwischen 30 und 1.000 Euro. Der Lageplan ist für die Baugenehmigungsbehörde vor allem wichtig, um die Wirkung der Baumaßnahmen auf das Umfeld bewerten zu können und die Rechtmäßigkeit des Bauplans zu überprüfen.

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