Bebauungsplan: Wozu Sie bei Ihrem Bauvorhaben verpflichtet sind

Für Ihr Bauvorhaben ist der Bebauungsplan essenziell. Er gibt die Art und Weise vor, in der die Bebauung eines Grundstücks möglich ist – an diese Regelungen müssen sich Bauherren zwingend halten. Daher ist es wichtig, sich bereits vor dem Grundstückskauf über die Festsetzungen zu informieren, damit sich Ihr Bauvorhaben und das, was tatsächlich erlaubt ist, nicht vollkommen ausschließt. Denn nicht selten setzen Bebauungspläne einigen individuellen Wünschen gewisse Grenzen, beispielsweise wenn es um den Baustil, die Dachform oder die Geschossflächenzahl geht.

Wer legt den Bebauungsplan fest?

Um die städtebauliche Entwicklung und eine gewisse Ordnung innerhalb der Gemeinde zu steuern, entwickelt jede Kommune einen eigenen Bebauungsplan. Der Beschluss zur Aufstellung eines solchen Plans wird dabei in der Regel vom Bauamt bzw. von einem Bauausschuß getroffen. Dabei geht es nicht nur um optische Aspekte, sondern auch um den Schutz von Einzelinteressen: Nicht auf jedes Grundstück lässt sich beispielsweise ein mehrstöckiges Haus bauen, wenn dieses die umliegenden Grundstücke von Einfamilienhäusern verschatten würde. Wie detailliert die Regelungen genau sind, unterscheidet sich je nach Bundesland und Kommune. So ist es möglich, dass im Bebauungsplan in Ihrer Region sogar die Farbe der Dacheindeckung oder die Fassadengestaltung konkret festgelegt sind.

Was steht alles im Bebauungsplan?

Das Baugesetzbuch regelt, was ein Bebauungsplan beinhaltet. Sie können ihn „lesen“, wenn Sie sich etwas mit der Planzeichenverordnung und der Baunutzungsverordnung auseinandergesetzt haben. Je nach Bundesland und Gemeinde finden Sie unter anderem Regelungen und Vorgaben zu:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise
  • Grund- und Geschossflächenzahl
  • Gebäudehöhen
  • Anzahl der Wohngeschosse
  • Dachform und Dachneigung
  • Überbaubare Grundstücksflächen
  • Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sportanlagen
  • Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
  • Besonderer Nutzungszweck von Flächen
  • Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
  • Versorgungsflächen
  • Örtliche Verkehrsflächen
  • Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung
  • Flächen für Landwirtschaft und Wald

Ganz gleich wie ausgearbeitet der Bebauungsplan der Kommune ist, in der Sie Ihr Bauvorhaben umsetzen möchten: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, sich allen Festlegungen zu fügen. Ansonsten wird Ihnen die Baugenehmigung mit großer Sicherheit verwehrt.

 

Ein Bauvorhaben, das dem Bebauungsplan entspricht – mit Kagebau einfach möglich

Den entsprechenden Bebauungsplan zu verstehen und das eigene Bauvorhaben dementsprechend auszurichten, ist nicht ganz leicht. Lassen Sie uns Ihnen dabei behilflich sein! Als kompetenter Baupartner an Ihrer Seite sorgen wir dafür, dass Ihren Vorstellungen vom Eigenheim nichts im Wege steht und Ihr Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Regelungen des Bebauungsplans der Gemeinde entsteht. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns – wir freuen uns, Ihr Traumhaus mit Ihnen zu planen und zu realisieren.

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