Beim Hausbau gehört der Wärmeschutznachweis zum Bauantrag. Dabei wird geprüft, wie gut Ihr zukünftiges Zuhause gegen Wärmeverluste geschützt ist – ein wichtiger Faktor für Energieeffizienz und Wohnkomfort.
Im Mittelpunkt steht der sogenannte U-Wert. Er zeigt, wie viel Wärme durch ein Bauteil wie Wand, Dach oder Fenster nach außen verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.
Für Neubauten gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte – zum Beispiel:
Außenwände: max. 0,28
Fenster: max. 1,3
Haustüren: max. 1,8
Ein Energieexperte oder Architekt übernimmt die Berechnung und sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt werden. So bleibt die Wärme da, wo sie hingehört – in Ihrem Zuhause.
Ein guter Wärmeschutz senkt nicht nur die Heizkosten, sondern trägt auch aktiv zum Klimaschutz bei. Je weniger Energie Ihr Haus verbraucht, desto geringer ist der CO₂-Ausstoß. Außerdem sorgt eine gute
Für den Bauantrag eines Neubaus oder einer energetischen Sanierung ist ein Wärmeschutznachweis gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird bestätigt, dass Ihr Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt.
Bei der Berechnung prüfen Experten, wie viel Energie Ihr Haus benötigt, um alle Räume auf die gewünschte Temperatur zu bringen – z. B. im Winter angenehm warm. Dabei werden verschiedene Kennwerte berücksichtigt, etwa der Primärenergiebedarf, der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) oder der Einfluss von Sonneneinstrahlung.
Das Ergebnis fließt in den Energieausweis ein, der die energetische Qualität des Hauses übersichtlich darstellt.
Zur Ausstellung eines solchen Nachweises sind unter anderem Energieberater, Architekten, Fachplaner oder Bauingenieure berechtigt. Die Kosten hängen von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab.
Für ein typisches Einfamilienhaus sollten Sie mit 500 bis 1.000 Euro rechnen.
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