Vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Genehmigungsfreistellung

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren – schneller zur Baugenehmigung

 

Weniger Bürokratie, kürzere Wege – in vielen Regionen lässt sich der Bauantrag deutlich beschleunigen. Je nach Bundesland gibt es dafür das vereinfachte Genehmigungsverfahren oder eine sogenannte Genehmigungsfreistellung.

In Hamburg und Niedersachsen kann das vereinfachte Verfahren genutzt werden, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt unter bestimmten Voraussetzungen die Genehmigungsfreistellung.

Grundlage dafür ist ein gültiger Bebauungsplan. Wenn Ihr Bauvorhaben sich in die Umgebung einfügt und die planungsrechtlichen Vorgaben einhält, reicht häufig eine Bauanzeige aus – Sie erhalten dann in deutlich kürzerer Zeit grünes Licht zum Bauen.

Im Vergleich zum klassischen Genehmigungsverfahren entfallen bei der vereinfachten Variante viele Prüfpunkte. Es erfolgt in der Regel nur eine Planungsrechtliche Prüfung nach § 29–35 BauGB, z. B. zur Lage im Baugebiet oder zur zulässigen Nutzung. Bauordnungsrechtliche Details wie Abstandsflächen, Stellplätze oder technische Nachweise werden nicht geprüft – hierfür tragen Bauherr:innen und Planer selbst die Verantwortung.

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Das müssen Sie beachten

Auch bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren (Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie selbstverständlich trotzdem dazu verpflichtet, sämtliche Anlagen rund um den Bauantragbei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich an alle Vorgaben des entsprechenden Bebauungsplans halten. Anschließend hat das Bauamt vier Wochen Zeit für die Prüfung und um gegebenenfalls Einspruch gegen Ihr Bauvorhaben zu erheben. Ansonsten gilt Ihr Antrag als freigegeben. Bedenken Sie dabei jedoch: Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Mit uns sind Sie damit aber nicht allein. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gern! Fragen Sie noch heute ein erstes Beratungsgespräch an, wir freuen uns auf Sie und Ihr Bauvorhaben.

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