Ein Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil jedes Bauantrags. Er zeigt, wie sich Ihr Bauvorhaben in das Grundstück und die Umgebung einfügt – und ist damit Grundlage für die Genehmigung. Man unterscheidet zwischen einfachen und amtlichen Lageplänen. Letzterer ist deutlich umfassender und enthält sowohl zeichnerische als auch schriftliche Informationen.
Der amtliche Lageplan besteht aus zwei Teilen:
Der schriftliche Teil enthält eine detaillierte Beschreibung des Grundstücks. Dazu zählen:
Flurstücksbezeichnung
Größe und Lage des Grundstücks
Name des Bauherrn
Nachbargrundstücke
Bestehende Baulasten
Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl
Der zeichnerische Teil stellt den geplanten Bau in seiner konkreten Lage dar. Er zeigt:
den Gebäudegrundriss
Dachform und Dachneigung
Geplante Abstandsflächen
Einbindung des Hauses in die Umgebung
Ein amtlicher Lageplan muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem zuständigen Katasteramt erstellt werden.
Ob einfacher oder amtlicher Lageplan – bestimmte Angaben sind für die Erstellung unerlässlich. In der Regel genügt ein einfacher Lageplan, doch bei besonderen Fällen – etwa bei Grenzüberbauungen, eingetragenen Flächenbaulasten oder wenn Grundstücksgrenzen nicht im Kataster verzeichnet sind – ist ein amtlicher Lageplan erforderlich.
Unabhängig vom Umfang sollte ein Lageplan folgende Informationen enthalten:
Maßstab des Plans und Ausrichtung zur Nordrichtung
Lage des Grundstücks inklusive angrenzender öffentlicher Verkehrsflächen
Angaben zu geschützten Flächen wie Biotope oder Gewässer
Höhenlage einzelner Grenzpunkte
Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn- oder Mischgebiet)
Namensbezeichnung laut Grundbuch (z. B. Flurstücksnummer, Flurbezeichnung)
Nachbarschaftsverzeichnis inklusive der Bezeichnung benachbarter Grundstücke
Ein korrekt erstellter Lageplan sorgt dafür, dass Ihr Bauantrag zügig und ohne Rückfragen bearbeitet werden kann – wir unterstützen Sie dabei gern.
Ein Lageplan wird in der Regel von einem Architekten, einem vereidigten Vermessungsfachmann oder – im Fall eines amtlichen Lageplans – von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Die Kosten dafür variieren je nach Bundesland, Gemeinde und Grundstücksgröße. In der Praxis bewegen sich die Gebühren zwischen 30 und 1.000 Euro.
Warum ist der Lageplan so wichtig? Er bildet die Planungsgrundlage für die Baugenehmigung. Die Bauaufsichtsbehörde nutzt ihn, um die rechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens zu prüfen – etwa hinsichtlich Grenzabständen, Erschließung oder Bebauungsdichte. Außerdem lässt sich mit dem Plan frühzeitig erkennen, wie sich Ihr Bauvorhaben ins bestehende Umfeld einfügt.
Ein gut vorbereiteter Lageplan hilft also nicht nur bei der Genehmigung – er gibt auch Planungssicherheit.
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