Wann braucht es eine Grundstücksvermessung?

Das Haus planen

Grundstücksvermessung – wann ist sie sinnvoll?

Eine Grundstücksvermessung ist grundsätzlich keine Pflicht – zumindest nicht in jedem Fall. Häufig liegen aktuelle Vermessungsdaten bereits beim zuständigen Katasteramt vor. Dennoch kann eine neue Vermessung sinnvoll oder notwendig sein – etwa dann, wenn:

  • Grenzzeichen fehlen oder nicht mehr eindeutig erkennbar sind

  • die letzte Erfassung lange zurückliegt und mit veralteter Technik erfolgte

  • Zäune oder Gebäudeverläufe von den vermuteten Grundstücksgrenzen abweichen

  • Unklarheiten oder Streitigkeiten mit Nachbarn über den Grenzverlauf bestehen

  • nur ein Teil eines Grundstücks verkauft oder genutzt werden soll

In diesen Fällen schafft eine aktuelle Vermessung Rechtssicherheit – sowohl für Bauherren als auch für Eigentümer, Käufer oder Nachbarn.

Was macht das Katasteramt?

Das Katasteramt – auch Vermessungsamt genannt – ist für die amtliche Vermessung von Grundstücken zuständig. Es erfasst alle Liegenschaften eines Bundeslandes und führt das Liegenschaftskataster, das wichtigste amtliche Verzeichnis für Grundstücksgrenzen und -daten in Deutschland.

Neben dem Katasteramt bieten auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und selbstständige Vermessungsbüros diese Leistungen an. Die Kosten für eine Vermessung sind gesetzlich geregelt und richten sich in der Regel nach der Größe des Grundstücks sowie dem Umfang der benötigten Vermessungsleistungen.

Sobald ein Flurstück vermessen wurde, erfolgt der Eintrag in das sogenannte Liegenschaftsbuch. Aus den präzisen Daten entsteht die Liegenschaftskarte (auch: Flurkarte), auf der die exakte Lage des Grundstücks, die Umrisse von Gebäuden sowie die Grundstücksgrenzen zu erkennen sind. Diese Unterlagen sind für Bauherren, Käufer und Planer essenziell, um die Besitzverhältnisse eindeutig zu dokumentieren und Bauprojekte korrekt einzuordnen.

Grenzanzeige und Grenzvermessung – was ist der Unterschied?

Wenn es um Grundstücksgrenzen geht, sind zwei Verfahren relevant: Grenzanzeige und Grenzvermessung. Beide dienen dazu, Grundstücksgrenzen sichtbar und nachvollziehbar zu machen – unterscheiden sich jedoch im Aufwand und in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit.

Die Grenzanzeige: schnell und unkompliziert

Bei der Grenzanzeige werden die bestehenden Grenzverläufe auf Grundlage der Katasterunterlagen überprüft. Vorhandene Grenzzeichen werden farblich markiert, fehlende durch Pfosten oder kleine Pfähle angezeigt. Diese Form der Kennzeichnung ist jedoch nur zulässig, wenn die Grenzen bereits festgestellt wurden – eine rechtsverbindliche Festlegung findet dabei nicht statt.

Die Grenzvermessung: rechtssicher und umfassend

Die Grenzvermessung ist deutlich umfassender. Hier werden nicht nur die Grenzen örtlich ermittelt, sondern auch mögliche Abweichungen zu den Katasterdaten geprüft. Dabei werden Nachbarn einbezogen, Grenzpunkte wiederhergestellt und amtlich dokumentiert. Kommt es zu Unstimmigkeiten, wird ein amtliches Grenzfeststellungsverfahren eingeleitet. Dieses darf ausschließlich durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und das zuständige Katasteramt durchgeführt werden. Im Anschluss erfolgt ein Grenztermin, bei dem alle Beteiligten das Ergebnis der Vermessung in einer Grenzniederschrift bestätigen.


Unterschiede im Vermessungsrecht – Hamburg vs. Schleswig-Holstein

Da das Vermessungsrecht Ländersache ist, unterscheiden sich Verfahren und Formulierungen zwischen den Bundesländern. Die wichtigsten Regelungen für Hamburg und Schleswig-Holstein im Überblick:

Vermessungsrecht in Hamburg

  • Flurstücke werden auf Antrag oder von Amts wegen gebildet.

  • Die Grenzen werden über Koordinaten im geodätischen Bezugssystem nachgewiesen.

  • Wenn keine Koordinaten existieren, gelten frühere Grenzherstellungen und -feststellungen.

  • Sind auch diese nicht eindeutig, erfolgt eine Grenzfeststellung durch die Behörde.

  • Ein Grenztermin mit allen Beteiligten ist erforderlich. Ergebnis und Stellungnahmen werden in einer amtlichen Niederschrift dokumentiert.

Vermessungsrecht in Schleswig-Holstein

  • Vermessungsunterlagen werden vom LVermGeo SH bereitgestellt.

  • Die Vermessung beginnt mit der Überprüfung der bestehenden Grenzen.

  • Fehlende Grenzmarken werden auf Wunsch neu gesetzt.

  • Anschließend wird die neue Grenze abgesteckt und gemeinsam mit den Eigentümern und Nachbarn abgestimmt.

  • Die Ergebnisse fließen in ein amtliches Grenzprotokoll ein, das an alle Beteiligten übermittelt wird.

  • Aus den Vermessungszahlen wird ein Vermessungsriss erstellt, die Flächen werden neu berechnet und die Liegenschaftskarte aktualisiert.

  • Notare können mit diesen Unterlagen die Umschreibung im Grundbuch veranlassen.

 

Auswinkeln, Gebäudeeinmessung und weitere Vermessungsarten

Bevor auf Ihrer Baustelle der erste Spatenstich erfolgt, muss das sogenannte Auwinkeln stattfinden. Dabei geht es um mehr als nur eine vorbereitende Maßnahme – es ist der erste präzise Schritt, bei dem die spätere Position Ihres Hauses auf dem Grundstück exakt festgelegt wird.

 

Was bedeutet Auswinkeln?

Auf Basis des genehmigten Lageplans, der gemeinsam mit dem Planer unter Berücksichtigung der örtlichen Bauvorschriften erstellt wurde, markiert das beauftragte Vermessungsbüro die Gebäudeeckpunkte auf dem Grundstück. Dazu wird ein Schnurgerüst, bestehend aus sogenannten Winkelböcken, aufgestellt, das die exakte Fluchtung und Ausrichtung des Gebäudes sichert – etwa für die Bodenplatte und spätere Wände.

Auch die Sockelhöhe Ihres Hauses wird bei diesem Termin vor Ort gemeinsam mit der Bauherrenschaft definiert. Sie ergibt sich entweder aus planerischen Erwägungen oder kann – abhängig vom Bebauungsplan oder der Geländeform – von der zuständigen Baubehörde vorgegeben sein.

 

Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung

Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Gebäudeeinmessung Pflicht: Sie dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters und stellt sicher, dass das fertiggestellte Gebäude korrekt in die amtliche Flurkarte übernommen wird. Diese Einmessung wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt – spätestens mit der Bauabnahme sollten Sie diese beauftragen.

 

Weitere Vermessungsarten im Überblick:

Neben der Grenzvermessung, Grenzanzeige und Auswinklung gibt es noch folgende wichtige Verfahren:

  • Teilungsvermessung
    Wird ein Grundstück geteilt – etwa wenn Sie einen Teil verkaufen oder bebauen möchten – ist eine Teilungsvermessung notwendig. Dabei entstehen neue Flurstücke mit eigener Nummerierung und rechtlicher Identität.

  • Gebäudeeinmessung
    Diese erfolgt, sobald ein Neubau oder eine bauliche Veränderung (z. B. Anbau) abgeschlossen ist. Die neuen Gebäudestrukturen werden exakt vermessen und im Kataster dokumentiert.

  • Amtliche Grenzfeststellung
    Falls Grenzverläufe unklar oder umstritten sind, wird ein offizielles Verfahren eingeleitet, um den Grenzverlauf rechtssicher zu bestimmen.

 


Gut beraten – von Anfang an

Bei Kagebau stehen wir Ihnen in jeder Phase Ihres Bauvorhabens zur Seite – auch bei allen Fragen rund um die Grundstücksvermessung, Grenzverläufe und Auswinklung. Unsere erfahrenen Fachpartner und Kooperationsvermessungsbüros sorgen für einen reibungslosen Ablauf und höchste Genauigkeit.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Bauantrag?
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir freuen uns auf Sie!

LASSEN SIE SICH BERATEN!

Sprechen Sie uns an. Wir sind Fachleute für individuelle Wohnträume und beraten Sie fachkundig. Vor Ort in einem unserer Musterhäuser oder remote!
Jetzt Beratungstermin vereinbaren oder rufen Sie uns einfach an unter 04826/376580