Entwässerungsantrag

Wichtig für Ihr Bauvorhaben

Entwässerungsantrag – warum Sie ihn brauchen

Wenn Sie ein Haus bauen oder ein Grundstück erschließen, ist der Anschluss an die öffentliche Kanalisation gesetzlich vorgeschrieben. Dafür benötigen Sie eine offizielle Genehmigung – den sogenannten Entwässerungsantrag. Dieser muss in der Regel vor dem Baubeginn bei der zuständigen Behörde eingereicht und genehmigt werden.

Grundlage des Entwässerungsantrags ist der Entwässerungsplan, der exakt dokumentiert, wie Regen- und Schmutzwasser auf dem Grundstück und im Haus abgeleitet werden. Dieser Plan ist Bestandteil des Bauantrags und muss von einem Fachplaner oder Architekten erstellt werden.


Was zeigt der Entwässerungsplan?

Der Entwässerungsplan besteht in der Regel aus zwei Hauptbereichen:

1. Gebäudeentwässerung
Hier wird dargestellt, wie das Abwasser innerhalb des Gebäudes abfließt. Dazu zählen:

  • Schmutzwasserleitungen (z. B. WC, Dusche, Spülbecken)

  • Niederschlagswasserleitungen (z. B. Dachrinnen, Balkone, Terrassen)

2. Grundstücksentwässerung
Sie zeigt die Leitungsführung außerhalb des Hauses, also wie die Abwässer von Haus und Außenflächen zur öffentlichen Kanalisation gelangen. Je nach kommunaler Vorgabe unterscheidet man zwei Systeme:

  • Trennsystem: Schmutz- und Regenwasser werden über zwei getrennte Leitungen abgeführt.

  • Mischsystem: Beide Wasserarten laufen gemeinsam in eine einzige Kanalisation.


Wer erstellt den Antrag – und worauf sollten Sie achten?

Der Entwässerungsantrag wird meist durch Ihren Architekten oder Fachplaner eingereicht. Wichtig ist:

  • Ein maßstabsgetreuer Lageplan mit allen Leitungsverläufen

  • Eine technische Beschreibung der Abwasseranlagen

  • Ggf. Nachweise über Rückstausicherung, Hebeanlagen oder Regenwassernutzung

Nach Einreichung prüft die zuständige Behörde (z. B. Stadt oder Wasserverband) den Antrag. Erst nach Genehmigung darf die Entwässerung baulich umgesetzt werden.


Gut zu wissen:
Wir bei Kagebau kümmern uns im Rahmen Ihres Bauvorhabens selbstverständlich auch um die fachgerechte Planung Ihrer Entwässerungsanlage und koordinieren die notwendigen Schritte mit den Behörden. So haben Sie mehr Zeit für die schönen Entscheidungen rund um Ihr neues Zuhause.

Wer erstellt den Entwässerungsantrag?

Im ersten Schritt sind Sie als Bauherr gefragt – gemeinsam mit Ihrem Architekten oder Planer wird der individuelle Entwässerungsbedarf Ihres Grundstücks ermittelt. Darauf basierend erstellt Ihr Architekt oder Fachplaner einen ersten schematischen Entwässerungsplan, der zusammen mit dem Bauantrag eingereicht wird. Dieser Plan bildet die Grundlage für die behördliche Genehmigung.

Sobald die Entwässerungsgenehmigung vorliegt, wird der Plan im nächsten Schritt konkretisiert. Hier kommt der Sanitärinstallateur oder ein spezialisierter Fachplaner ins Spiel: Er entwickelt den detaillierten Ausführungsplan, der die genaue Leitungsführung, Technik und Entwässerungseinrichtungen beschreibt – stets auf Basis der kommunalen Vorgaben.

Je nach Grundstück und Gegebenheiten können unterschiedliche technische Maßnahmen erforderlich oder sinnvoll sein:

  • Grundstücksentwässerungsanlage (z. B. Grundleitungen und Kontrollschächte)

  • Rückstausicherung zum Schutz vor Überflutung bei Starkregen

  • Regenwasserversickerung oder Dachbegrünung

  • Optimale Dimensionierung und Platzierung der Regenrinnen

Diese Maßnahmen sorgen für einen sicheren, gesetzeskonformen und nachhaltigen Abfluss von Schmutz- und Regenwasser – und schützen gleichzeitig Ihre Bausubstanz.

Dafür ist ein Entwässerungsplan gut – Fristen, Kosten und was Sie vermeiden sollten

Ein fachgerecht geplanter Entwässerungsplan ist nicht nur eine baurechtliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz und Werterhalt Ihrer Immobilie. Qualitativ hochwertige Systeme zur Abwasserentsorgung verhindern Schäden am Gebäude, fördern die kontrollierte Versickerung von Regenwasser und reduzieren so das Risiko von Überflutungen bei Starkregen. Gleichzeitig wirken sich moderne Entwässerungslösungen positiv auf den Immobilienwert aus – und sichern langfristig die Bausubstanz.

Fristen und Einreichung:
Der Entwässerungsantrag muss in der Regel vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Erst nach Genehmigung dürfen die Entwässerungsanlagen erstellt werden. Verspätete Einreichungen können zu Verzögerungen beim Bau und zusätzlichen Kosten führen.

Kosten:
Die Erstellung des Entwässerungsplans durch Architekten oder Fachplaner ist meist in der Planungspauschale enthalten. Genehmigungsgebühren können je nach Gemeinde und Aufwand zwischen 100 € und 500 € betragen. Hinzu kommen ggf. Kosten für Rückstausicherungen, Versickerungseinrichtungen oder spezielle technische Maßnahmen.

Häufige Fehler vermeiden:

  • Fehlende Rückstausicherung trotz Gefällelage

  • Falsche Rohrdimensionierung bei Starkregenrisiko

  • Nicht genehmigte Einleitung in öffentliche Kanäle

  • Vernachlässigte Trennung von Schmutz- und Regenwasser im Trennsystem

Unser Tipp: Binden Sie frühzeitig einen Fachplaner ein und achten Sie auf eine enge Abstimmung mit der Gemeinde. So vermeiden Sie spätere Nachbesserungen – und sorgen dafür, dass Ihre Entwässerungslösung nicht nur genehmigt, sondern auch zukunftssicher ist.

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