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Damit Ihr Eigenheim nicht das gleiche Schicksal erleidet wie der Schiefe Turm von Pisa, ist eine fachgerechte Gründung entscheidend. Sie muss exakt auf die zulässige Bodenpressung abgestimmt sein – also auf die maximale Belastung, die der Baugrund dauerhaft aufnehmen kann, ohne nachzugeben.
Ist der Bauantrag genehmigt und das Bauvorhaben kann beginnen, steht zunächst die Vorbereitung des Baugrunds an. Die Gründung – also das Fundament – ist essenziell, um die Lasten Ihres Hauses sicher in den Boden abzuleiten. Nur so lassen sich gefährliche Setzungen oder spätere Gebäudeschäden vermeiden.
Fehlt es dem Boden an ausreichender Tragfähigkeit oder ist die Gründung nicht korrekt geplant, kann es zu dauerhaften Verformungen oder Verschiebungen kommen. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Risse im Mauerwerk, Schräglagen oder Schäden an der Statik.
Die zulässige Bodenpressung beschreibt den maximalen Druck, den der Baugrund unter dem Fundament dauerhaft aufnehmen darf, ohne sich unzulässig zu verformen. Sie hängt maßgeblich von den Eigenschaften des vorhandenen Erdreichs ab – etwa der Korngröße, der Bodenfeuchte oder der Zusammensetzung (Sand, Lehm, Ton etc.).
Je tragfähiger der Boden, desto höher darf die Belastung sein. Ist der Baugrund dagegen weich oder bindig, müssen gegebenenfalls besondere Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel:
Vergrößerung der Fundamentfläche
Bodenverbesserung oder -austausch
Tiefgründung mit Pfählen oder Plattenfundamente
Damit Ihr Haus sicher steht – über Jahrzehnte hinweg – bildet die Gründung das tragende Fundament Ihres Bauwerks. In der Regel erfolgt diese als Flächengründung, bei der die Lasten flächig auf den Baugrund verteilt werden. Welche Art der Flächengründung zum Einsatz kommt – etwa eine Bodenplatte oder Streifenfundamente – hängt von der Bodenbeschaffenheit, den baulichen Anforderungen und der Wirtschaftlichkeit ab.
Ein entscheidender Faktor für die Planung ist die zulässige Bodenpressung. Sie legt fest, wie stark der Baugrund belastet werden darf, ohne an Tragfähigkeit zu verlieren – in der Regel wird sie nach der Norm DIN 1054 bemessen. Hinzu kommen weitere wichtige Einflussgrößen:
Eigenlast des Gebäudes
Nutzlasten wie Möbel und Ausstattung
Schneelast, insbesondere in nördlichen oder höher gelegenen Regionen
Wasserlasten, etwa durch Grund-, Sicker- oder Hochwasser
Insbesondere bei unterkellerten Gebäuden muss die Gründung so geplant werden, dass ein möglicher Auftrieb durch Wasser zuverlässig verhindert wird.
Die exakte Planung, Berechnung und Auslegung der Gründungselemente erfolgt durch den Statiker – in enger Abstimmung mit Ihrem Architekten und unter Berücksichtigung aller relevanten Normen und örtlichen Gegebenheiten.
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