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Bauantragsformulare: Das sollten Sie beachten
Mit dem Bauantrag rückt Ihr Wunsch vom eigenen Haus in greifbare Nähe – doch der Weg zur Baugenehmigung führt über das korrekte Bauantragsformular. Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben, was Form und Inhalt des Antrags betrifft. Wer in Hamburg oder Schleswig-Holstein bauen möchte, muss daher besonders auf die länderspezifischen Unterschiede achten.
Bauantrag in Hamburg oder Schleswig-Holstein: Das ist zu beachten
In beiden Bundesländern gilt eine Bauvorlagenverordnung, die genau regelt, welche Unterlagen in welcher Form und Anzahl erforderlich sind. Zu den Standardunterlagen gehören in der Regel:
Ob zusätzlich z. B. ein Brandschutznachweis, Schallschutznachweis oder eine Baustellenzufahrt-Genehmigung gefordert wird, hängt von Lage und Umfang Ihres Projekts ab.
Woher bekomme ich die Formulare?
Die aktuellen Bauantragsformulare für Hamburg und Schleswig-Holstein finden Sie online auf den Seiten der jeweiligen Bauaufsichtsbehörden oder über das digitale Bauantragsportal des Bundeslandes:
Für die Antragstellung ist meist ein bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich – das ist in der Regel Ihr Architekt oder Bauingenieur. Dieser übernimmt auch das Ausfüllen der Formulare und reicht die vollständigen Unterlagen elektronisch oder in Papierform beim zuständigen Bauamt ein.
In Hamburg erfolgt die Antragstellung vollständig digital über das Online-Bauantragsportal der Stadt Hamburg (bauantrag-online.hamburg.de). Dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und korrekt hinterlegt werden:
Behörde wählen: z. B. Bezirksamt Altona, Fachamt Bauprüfung
Angaben zur Antragstellung: Bauherr, Vertretungsberechtigter (z. B. Architekt), Entwurfsverfasser
Grundstücksangaben: Adresse, Flurstücksnummer, Katasterdaten
Vorhaben beschreiben: Art der Nutzung, Bauweise, Baukörper (z. B. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage)
Gebühren: Angabe, ob eine Vorauszahlung erfolgt
Nachweis Bauvorlageberechtigung: Upload des Qualifikationsnachweises
Unterschriften & Vollmachten: digital oder über Upload-Funktion
Tipp: Nutzen Sie das Servicekonto Hamburg zur Anmeldung – dort können Sie Ihre Angaben speichern und den Antrag jederzeit fortsetzen.
In Schleswig-Holstein kann der Bauantrag sowohl digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de) als auch klassisch per Papiervordruck gestellt werden – abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreisbauamt.
Das Formular enthält in der Regel folgende Abschnitte:
Allgemeine Angaben: Bauherr, Vertreter, Architekt/Entwurfsverfasser
Grundstücksdaten: Adresse, Flurstück, Gemarkung, Lagebezeichnung
Vorhabenbeschreibung: z. B. Neubau eines Wohngebäudes mit Carport
Baurechtliche Grundlagen: Bebauungsplan oder §34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich)
Nachweis Bauvorlageberechtigung
Erklärung zur Erschließung (Wasser, Strom, Abwasser etc.)
Unterschriften und Einreichung: mit sämtlichen Anlagen, ggf. mit Nachbarunterschriften bei Grenzbebauung
Tipp: In einigen Kreisen ist es möglich, den Antrag vollständig online einzureichen – insbesondere bei bauaufsichtsfreien Vorhaben oder vereinfachten Verfahren.
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