Bauantragsformular

Bauantragsformulare: Das sollten Sie beachten

Mit dem Bauantrag rückt Ihr Wunsch vom eigenen Haus in greifbare Nähe – doch der Weg zur Baugenehmigung führt über das korrekte Bauantragsformular. Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben, was Form und Inhalt des Antrags betrifft. Wer in Hamburg oder Schleswig-Holstein bauen möchte, muss daher besonders auf die länderspezifischen Unterschiede achten.

Bauantrag in Hamburg oder Schleswig-Holstein: Das ist zu beachten

In beiden Bundesländern gilt eine Bauvorlagenverordnung, die genau regelt, welche Unterlagen in welcher Form und Anzahl erforderlich sind. Zu den Standardunterlagen gehören in der Regel:

  • Ausgefülltes Bauantragsformular
  • Lageplan (maßstäblich, mit allen relevanten Angaben)
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit Angaben zur Nutzung, Materialien und Energieversorgung
  • Statische Vorbemessung oder Nachweis der Standsicherheit
  • Entwässerungsantrag inkl. Darstellung von Schmutz- und Regenwasser
  • Berechnung der Wohnfläche / Bruttogrundfläche
  • Nachweis über die Erschließung
  • ggf. Nachbarzustimmung (z. B. bei Grenzbebauung)

Ob zusätzlich z. B. ein Brandschutznachweis, Schallschutznachweis oder eine Baustellenzufahrt-Genehmigung gefordert wird, hängt von Lage und Umfang Ihres Projekts ab.

Woher bekomme ich die Formulare?

Die aktuellen Bauantragsformulare für Hamburg und Schleswig-Holstein finden Sie online auf den Seiten der jeweiligen Bauaufsichtsbehörden oder über das digitale Bauantragsportal des Bundeslandes:

  • Hamburg: bauantrag-online.hamburg.de
  • Schleswig-Holstein: digitaler Bauantrag über serviceportal.schleswig-holstein.de

Für die Antragstellung ist meist ein bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich – das ist in der Regel Ihr Architekt oder Bauingenieur. Dieser übernimmt auch das Ausfüllen der Formulare und reicht die vollständigen Unterlagen elektronisch oder in Papierform beim zuständigen Bauamt ein.

Bauantragsformular ausfüllen: Hamburg & Schleswig-Holstein im Vergleich

 

In Hamburg: Antrag digital stellen über das Bauportal

In Hamburg erfolgt die Antragstellung vollständig digital über das Online-Bauantragsportal der Stadt Hamburg (bauantrag-online.hamburg.de). Dort werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und korrekt hinterlegt werden:

  • Behörde wählen: z. B. Bezirksamt Altona, Fachamt Bauprüfung

  • Angaben zur Antragstellung: Bauherr, Vertretungsberechtigter (z. B. Architekt), Entwurfsverfasser

  • Grundstücksangaben: Adresse, Flurstücksnummer, Katasterdaten

  • Vorhaben beschreiben: Art der Nutzung, Bauweise, Baukörper (z. B. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage)

  • Gebühren: Angabe, ob eine Vorauszahlung erfolgt

  • Nachweis Bauvorlageberechtigung: Upload des Qualifikationsnachweises

  • Unterschriften & Vollmachten: digital oder über Upload-Funktion

Tipp: Nutzen Sie das Servicekonto Hamburg zur Anmeldung – dort können Sie Ihre Angaben speichern und den Antrag jederzeit fortsetzen.


In Schleswig-Holstein: Antrag online oder in Papierform

In Schleswig-Holstein kann der Bauantrag sowohl digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de) als auch klassisch per Papiervordruck gestellt werden – abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder dem Kreisbauamt.

Das Formular enthält in der Regel folgende Abschnitte:

  • Allgemeine Angaben: Bauherr, Vertreter, Architekt/Entwurfsverfasser

  • Grundstücksdaten: Adresse, Flurstück, Gemarkung, Lagebezeichnung

  • Vorhabenbeschreibung: z. B. Neubau eines Wohngebäudes mit Carport

  • Baurechtliche Grundlagen: Bebauungsplan oder §34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich)

  • Nachweis Bauvorlageberechtigung

  • Erklärung zur Erschließung (Wasser, Strom, Abwasser etc.)

  • Unterschriften und Einreichung: mit sämtlichen Anlagen, ggf. mit Nachbarunterschriften bei Grenzbebauung

Tipp: In einigen Kreisen ist es möglich, den Antrag vollständig online einzureichen – insbesondere bei bauaufsichtsfreien Vorhaben oder vereinfachten Verfahren.


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