Bauantrag

Bauantrag stellen: Kosten, Dauer und Ablauf

Der Bauantrag ist ein entscheidender Schritt, um Ihr Hausbauvorhaben auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Mit der Genehmigung erhalten Sie vom zuständigen Bauamt die Erlaubnis, mit dem Bau zu beginnen – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Doch wie läuft der Antrag ab? Welche Unterlagen brauchen Sie? Und was passiert, wenn etwas nicht passt?


Wann ist ein Bauantrag erforderlich?

Ob Sie einen Bauantrag stellen müssen, ist in der Landesbauordnung Ihres Bundeslands geregelt. In den meisten Fällen ist der Antrag notwendig, wenn:

  • kein Bebauungsplan vorliegt,
  • von diesem abgewichen wird,
  • das vereinfachte oder das Anzeigeverfahren nicht greift.

Die Gemeinde oder das zuständige Bauamt prüft die bauplanungsrechtlichen Vorgaben und legt im Bebauungsplan fest, was auf einem Grundstück möglich ist – z. B. Dachform, Gebäudehöhe oder Abstandsflächen.


Wer stellt den Antrag?

Der Bauantrag darf nur von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Das ist meist ein:

  • Architekt,
  • Bauingenieur oder
  • Planer mit entsprechender Qualifikation.

Bei Kagebau kümmern sich Ihre Ansprechpartner gemeinsam mit unseren Bauingenieuren und Bauzeichnern um die vollständige Erstellung und Einreichung.


Diese Unterlagen gehören in den Bauantrag

Die Anforderungen variieren leicht je nach Bundesland, in der Regel enthält ein Bauantrag jedoch:

  • Antragsformular mit Angaben zu den Bauherren, dem Objekt und die Lage
  • Lageplan mit Eintrag des Bauvorhabens
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit Angaben zu Materialien und Bauweise
  • Statik-Vorprüfung oder Nachweise zur Standsicherheit
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
  • Entwässerungs- und Wärmeschutznachweise
  • Nachweis der Erschließung
  • ggf. Nachbarschaftszustimmung (bei Grenzbebauung)
  • ggf. Brandschutzkonzept, Schallschutz, Artenschutz etc.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Nach Einreichung beginnt das Bauamt mit der Prüfung. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Behörde und Auslastung im Optimalfall bei ca. 6 bis 12 Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch unvollständige Unterlagen oder Rückfragen. Daher ist es wichtig, den Antrag sauber und vollständig einzureichen – darum kümmern wir uns für Sie.


Was kostet ein Bauantrag?

Die Kosten gliedern sich in zwei Bereiche:

  1. Gebühren des Bauamts – ca. 0,5 bis 1 % der Bausumme
    Beispiel: Bei 400.000 € Bausumme etwa 2.000–4.000 €
  2. Honorare für Architekt/Planer – oft in der Grundleistung wie bei Kagebau enthalten, können aber zusätzlich berechnet werden, wenn Sondernachweise erforderlich sind

Was passiert bei Ablehnung?

Wird ein Bauantrag abgelehnt, liegt das meist an:

  • fehlender Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan
  • Formfehlern oder unvollständigen Unterlagen
  • Eingriffen in Nachbarrechte

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Antrag nachzubessern oder in Abstimmung mit dem Bauamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.


Unser Service bei Kagebau

Wir von Kagebau unterstützen Sie auf Wunsch beim kompletten Genehmigungsprozess:

  • Prüfung des Bebauungsplans
  • Klärung der baurechtlichen Voraussetzungen
  • Koordination mit Bauplanern, Statikern und Fachplanern
  • Erstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt

So haben Sie alle Leistungen aus einer Hand – und das mit einem klaren Ziel: die zügige Genehmigung für Ihr neues Zuhause.

Bauantrag: Die Bearbeitung kann dauern – aber es gibt Alternativen

Die Prüfung eines Bauantrags durch das Bauamt nimmt Zeit in Anspruch – in der Regel sollten Sie mindestens drei bis vier Monate einkalkulieren. Je nach Gemeinde, Auslastung und Komplexität Ihres Vorhabens kann es auch länger dauern. Nach Erteilung der Genehmigung ist diese in der Regel drei Jahre gültig – innerhalb dieses Zeitraums muss mit dem Bau begonnen werden.

 

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: schneller zum Ziel

Unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere wenn Ihr Bauvorhaben vollständig dem Bebauungsplan entspricht – kommt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zum Einsatz. Hier reduziert sich die Prüfung durch das Amt auf die notwendigsten Punkte. In solchen Fällen kann der Prozess auf etwa vier bis sechs Wochen verkürzt werden.

Wichtig: Eine garantierte Frist gibt es auch im vereinfachten Verfahren nicht. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt stets von der Gemeinde, der Qualität der Unterlagen und möglichen Rückfragen ab.


Alternativen: Bauanzeigeverfahren oder Bauvorbescheid

In einigen Bundesländern gibt es statt des klassischen Bauantrags auch das Bauanzeigeverfahren (auch „Genehmigungsfreistellung“ genannt). Hier prüft das Bauamt nicht aktiv – es wird lediglich informiert. Gilt Ihr Vorhaben als genehmigungsfrei, dürfen Sie mit dem Bau beginnen, wenn innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch erfolgt. Voraussetzung: Das Projekt entspricht vollumfänglich dem Bebauungsplan und weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Tipp: Für eine noch frühere Planungssicherheit lohnt sich ein Bauvorbescheid. Dabei prüft das Amt einzelne entscheidende Punkte vorab – z. B. die Bebaubarkeit des Grundstücks, die zulässige Geschossanzahl oder die Dachform. Dieser Vorbescheid ist rechtsverbindlich, hat in der Regel eine Gültigkeit von zwei bis drei Jahren und erleichtert die anschließende Antragstellung erheblich.


So lässt sich der Genehmigungsprozess beschleunigen

Einige Maßnahmen helfen, den Prozess effizienter zu gestalten:

  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Bauamt oder dem zuständigen Sachbearbeiter

  • Bauvorbescheid beantragen, bevor der vollständige Antrag gestellt wird

  • Alle Unterlagen vollständig einreichen, inklusive Pläne, Berechnungen und Nachweise

  • Nachbarschaftliche Zustimmung einholen, falls erforderlich (z. B. bei Grenzbebauung)

  • Verlässlicher Planer/Baupartner, der mit regionalen Anforderungen vertraut ist – z. B. Kagebau

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